Juni 2016

Komplementärmedizin unbefristet vergüten

  • 14.06.2016

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will künftig etablierte komplementärmedizinische Behandlungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung unbefristet vergüten. Der Regierungsrat begrüsst diese Absicht. Klare Regeln verhindern dabei eine beliebige Ausweitung der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).