„Die Fläche für die „wasserstadtsolothurn“ lässt sich aus rechtlichen Überlegungen nicht einzonen“. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches vom Bau- und Justizdepartement in Auftrag gegebenen worden war.
März 2016
„wasserstadtsolothurn“ rechtlich nicht realisierbar
- 03.03.2016