Ab 2018 sollen „juristische Personen mit ideellen Zwecken“ nicht mehr besteuert werden, wenn ihr Gewinn nicht höher ist als 20‘000 Franken und ihr Kapital 200‘000 Franken nicht übersteigt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
April 2017
Höhere Steuerfreigrenze für juristische Personen mit ideellen Zwecken
- 04.04.2017