Der Bundesrat will Tarife für Leistungen im ambulanten Bereich nach unten korrigieren. Zudem soll es keine Anreize mehr geben, gewisse TARMED-Positionen vermehrt oder unsachgemäss anzuwenden. Der Regierungsrat begrüsst diese TARMED-Revision, verlangt aber, dass die Korrekturen mit Bedacht erfolgen. In einzelnen Bereichen erachtet er die Kürzungen als nicht sachgerecht.
Juni 2017
Anpassung der Struktur des ambulanten Ärztetarifs TARMED
- 20.06.2017