Der Regierungsrat stimmt höheren Abzügen für Kinderbetreuungskosten grundsätzlich zu. Dass der Bund den Kantonen vorschreiben will, wie hoch die Obergrenze des Abzugs mindestens sein muss, lehnt er hingegen ab.
Juni 2017
Ja zu höheren Abzügen für Kinderbetreuungskosten, aber massvoller und ohne Bundesvorschrift
- 20.06.2017