Juni 2017

Neue, unabhängige Aufsichtsbehörde für Nachrichtendienst

  • 06.06.2017

Im Zusammenhang mit dem neuen Nachrichtengesetz will der Bund die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten neu regeln, mit einer unabhängigen Behörde. Der Regierungsrat begrüsst diese Idee grundsätzlich. Er regt aber an, diese Behörde nicht dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zuzuordnen.