November 2017

Ja zur neuen Liegenschaftskostenverordnung, aber mit Präzisierungen

  • 14.11.2017

Mit dem neuen Energiegesetz wird es möglich, Rückbaukosten von Liegenschaften in gewissen Fällen beim Privatvermögen von den steuerbaren Einkünften abzuziehen. Diese Fälle will der Bundesrat mit der Revision der Liegenschaftsverordnung näher regeln. Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden, verlangt aber Präzisierungen.