Mit dem neuen Energiegesetz wird es möglich, Rückbaukosten von Liegenschaften in gewissen Fällen beim Privatvermögen von den steuerbaren Einkünften abzuziehen. Diese Fälle will der Bundesrat mit der Revision der Liegenschaftsverordnung näher regeln. Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden, verlangt aber Präzisierungen.
November 2017
Ja zur neuen Liegenschaftskostenverordnung, aber mit Präzisierungen
- 14.11.2017