Die Neustrukturierung des Asylwesens mit schnelleren Verfahren gilt ab 2019. Der Regierungsrat unterstützt die dafür notwendigen Anpassungen. Er verlangt vom Bund aber auch entsprechende Entschädigungen.
November 2017
Verordnungen anpassen für schnellere Asylverfahren
- 28.11.2017