Der Regierungsrat stimmt einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes grundsätzlich zu. Neu soll die Verrechnungssteuer auch zurückerhalten, wer die Erträge versehentlich nicht deklariert, wenn die Steuerbehörde die Korrektur im Veranlagungsverfahren vornehmen kann.
September 2017
Mehr Kulanz bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer
- 26.09.2017