Ab 2020 soll die Maximalhöhe des Wasserzinses neu festgelegt werden. So verlangt es das geltende Wasserrechtsgesetz. Eine definitive Lösung wird aber voraussichtlich erst 2023 vorliegen. Der Regierungsrat fordert vom Bund, die geplante Reduktion der Wasserzinse zu überdenken und differenzierter auszugestalten.
September 2017
Wasserzinse sollen sinken – jedoch fehlt dazu ein differenziertes Modell
- 26.09.2017