Objekte, die in einem Bundesinventar aufgeführt sind, dürfen heute nur verändert werden, wenn ein nationales Interesse vorliegt. Neu sollen die Kantone bei Eingriffen mehr Gewicht erhalten. Der Regierungsrat ist mit der vom Bund vorgeschlagenen Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes einverstanden.
Juni 2018
Grösserer Spielraum für Kantone bei Natur- und Heimatschutz
- 25.06.2018