Der Bund legt drei Verordnungen zum neuen Geldspielgesetz vor – konkret zum Geldspiel, zu den Spielbanken sowie über die Geldwäscherei. Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden, bei der Bekämpfung des exzessiven Geldspiels regt er jedoch Änderungen an.
Juni 2018
Neues Geldspielgesetz: Regierungsrat ist mit Umsetzung einverstanden
- 12.06.2018