Der Bund will das Internationale Erbrecht teilweise mit dem Recht der EU harmonisieren. Damit sollen insbesondere Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt werden.
Mai 2018
Bundesgesetze über das Internationale Erbrecht wird angepasst
- 22.05.2018
Der Bund will das Internationale Erbrecht teilweise mit dem Recht der EU harmonisieren. Damit sollen insbesondere Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt werden.