Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Prämienverbilligung 2019 an den Kantonsrat überwiesen. Obwohl die Leistungen bereits auf das gesetzliche Minimum gesenkt wurden, haben die Mittel zum dritten Mal in Folge nicht gereicht, um die Ansprüche zu decken. Er schlägt nun für das Jahr 2019 vor, die Kosten für die Übernahme der Verlustscheine aus unbezahlten Prämien vom Prämienverbilligungskredit zu trennen und separat zu veranschlagen.
Oktober 2018
Entkoppelung von Prämienverbilligung und Verlustscheinen
- 30.10.2018