September 2018

Keine staatliche Haftung bei Straftaten während Vollzugslockerungen

  • 03.09.2018

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn lehnt eine verschuldensunabhängige Staatshaftung ab für den Fall, dass ein Täter während einer gewährten Vollzugsöffnung Schaden verursacht. Die im Vorentwurf der Rechtskommission des Nationalrates vorgesehene Regelung stellt die Ziele des Straf- und Massnahmenvollzugs in Frage und erschwert damit die Resozialisierung der Täter.