Der Bundesrat will eine Pflicht zur Enthüllung des Gesichtes gegenüber eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden einführen. Diese soll gelten, wenn es zur Identifizierung einer Person nötig ist, dass diese ihr Gesicht zeigt. Der Regierungsrat begrüsst diesen Schritt.
September 2018
Keine verhüllten Gesichter bei Behördengängen
- 18.09.2018