Die Bekämpfung von Menschenhandel und weiterer Formen der strukturierten Kriminalität liegt im Allgemeininteresse. Die Bemühungen sollen nun verstärkt und die Straftaten intensiver bekämpft werden. Solche Straftaten verursachen grosses menschliches Leid sowie volkswirtschaftliche Schäden in erheblichem Ausmass. Die illegal erwirtschafteten Gelder werden in die legale Wirtschaft investiert (Geldwäscherei) und ermöglichen Dienstleistungsangebote zu Dumpingpreisen. Diese unfaire Konkurrenz wirkt sich in vielerei Hinsicht nachteilig auf seriöse Betriebe aus, die ihren arbeits-, ausländer-, sozialabgabe- und fiskalrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Der kriminellen Unterwanderung von Gesellschaft und Wirtschaft ist frühzeitig und wirksam Einhalt zu gebieten. Polizeiliche Massnahmen alleine reichen dazu nicht aus. Vielmehr ist eine umfassende und von allen betroffenen Stellen auf kommunaler und kantonaler Ebene mitgetragene Gesamtstrategie erforderlich.
Strategiepapier mit Optimierungsmassnahmen
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener kantonaler Stellen und der Einwohnergemeinden eingesetzt (Kantonspolizei, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Staatsanwaltschaft, Migrationsamt, Amt für Gesellschaft und Soziales, Verband Solothurner Einwohnergemeinden). Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, dem Regierungsrat bis Ende März 2025 ein Strategiepapier zu unterbreiten. Das Strategiepapier soll die aktuelle Rechts- und Verwaltungspraxis aufzeigen und konkrete Optimierungsmassnahmen vorschlagen. Weiter soll es die finanziellen Auswirkungen einer intensiveren Bekämpfung der strukturierten Kriminalität aufzeigen.
Der Regierungsrat nimmt mit der Erabeitung des Strategiepapiers den Auftrag von Kantonsrat André Wyss (EVP, Rohr) auf. Zudem verpflichtet der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 des Bundesrates die Kantone zur Intensivierung der Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.