Hintergrund: Der Bund möchte einen zentralen Punkt der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) anpassen: darin festgehaltene Mindestlöhne sollen gegenüber kantonal festgelegten Mindestlöhnen Vorrang haben. Der Solothurner Regierungsrat ist der Meinung, dass diese Änderung stark in die Autonomie der Kantone eingreifen würde. Die vom Bundesgericht anerkannte verfassungsmässige Kompetenz der Kantone im arbeitsrechtlichen Bereich würde unzulässig beeinträchtigt. Zudem würde auch gegen das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Legalität verstossen.
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein zwischen privaten Verbänden abgeschlossener Vertrag, und seine Allgemeinverbindlicherklärung ändert nichts an dessen privatrechtlicher Natur und dem Vorrang des kantonalen Rechts. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung wird deshalb aus föderalismus- und demokratiepolitischen sowie rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt.