April 2024

Gesamtarbeitsverträge: Kein Eingriff in die kantonale Hoheit

  • 23.04.2024

Mindestlöhne, die in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (sogenannte ave GAV) ausgehandelt wurden, sollen besser geschützt werden. Der Bund schlägt vor, dass diese Mindestlöhne gegenüber kantonal festgelegten Mindestlöhnen Vorrang haben sollen. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Dadurch würden die Kompetenzen der Kantone sowie das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Legalität verletzt.

Hintergrund: Der Bund möchte einen zentralen Punkt der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) anpassen: darin festgehaltene Mindestlöhne sollen gegenüber kantonal festgelegten Mindestlöhnen Vorrang haben. Der Solothurner Regierungsrat ist der Meinung, dass diese Änderung stark in die Autonomie der Kantone eingreifen würde. Die vom Bundesgericht anerkannte verfassungsmässige Kompetenz der Kantone im arbeitsrechtlichen Bereich würde unzulässig beeinträchtigt. Zudem würde auch gegen das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Legalität verstossen.

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein zwischen privaten Verbänden abgeschlossener Vertrag, und seine Allgemeinverbindlicherklärung ändert nichts an dessen privatrechtlicher Natur und dem Vorrang des kantonalen Rechts. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung wird deshalb aus föderalismus- und demokratiepolitischen sowie rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt.