Der Regierungsrat unterstützt vollumfänglich die Änderungen zur Angleichung der EO-Leistungen. Gewisse Leistungen wie die Kinderzulagen, Betriebszulagen oder die Zulage für Betreuungskosten, die neben der EO-Entschädigung gewährt werden, werden heute nur an Dienstleistende bezahlt. Im Lichte der Gleichbehandlung ist eine Vereinheitlichung der Leistungsansprüche erforderlich. Ausserdem soll das EO-System an den Wandel der Gesellschaft angepasst werden.
April 2024
Ja zur Angleichung der EO-Leistungen im Erwerbsersatzgesetz (EOG)
- 02.04.2024