Im Rahmen der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 unterbreitet der Bund Änderungen an insgesamt 25 Verordnungen zur Stellungnahme. Die Verordnungen präzisieren die hauptsächlich im Landwirtschaftsgesetz verankerten rechtlichen Grundlagen.
Die auf Anfang 2027 geplante neue Ausrichtung der bestehenden Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekte ist umfassend. Diese sollen in Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität überführt werden. Die dazu vom Bund im Verordnungspaket 2024 vorgeschlagenen Rahmenbedingungen begrüsst der Regierungsrat. Bei der Erarbeitung der Bundesvorgaben für die regional abgestimmten Massnahmen fordert er jedoch den Einbezug der Kantone. Dabei sollen auch die Vorgaben der Flächen- und Qualitätsziele aus dem Landschaftskonzept Schweiz miteinfliessen. Weiter regt der Regierungsrat an, den Zeitplan für die Umsetzung zu überprüfen; dies, damit den Kantonen genügend Zeit zur Verfügung steht, um wirkungsvolle regionale Massnahmenpakete zu definieren.
Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen überbetriebliche Massnahmen zur Verbesserungen der ländlichen Infrastruktur (zum Beispiel Wasserversorgungen). Dabei müssen mindestens zwei der beteiligten Betriebe eine gewisse Mindestgrösse aufweisen, aktuell 0.6 Standardarbeitskräfte (SAK). Der Bund will diese nun auf 1.0 SAK erhöhen. Der Regierungsrat ist damit nicht einverstanden und verlangt, dass die erwähnte Mindestgrösse unverändert bleibt. Er befürchtet, dass sonst im Zusammenhang mit dem Klimawandel auch für kleinere Betriebe wichtige Wasserversorgungen keine Unterstützung mehr erhalten.
Im Rahmen der Agrarpolitik 22+ wurden Anforderungen zur Reduktion des finanziellen Risikos bei Tod, Invalidität oder Erwerbsausfall der auf dem Hof mitarbeitenden Ehepartnerin bzw. Ehepartner im Landwirtschaftsgesetz verankert. Mit der geplanten konkreten Umsetzung ist der Regierungsrat im Grundsatz einverstanden. Er verlangt jedoch eine Beschränkung des Vollzugs auf risikobasierte Kontrollen.