Hintergrund: Das Schweizer Stimmvolk hat im Juni 2023 das neue «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)» angenommen. Das Gesetz sieht die schrittweise Dekarbonisierung der Schweiz bis zur vollständigen Klimaneutralität vor. Der Schweizer Gebäudepark soll deshalb bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausstossen. Dabei soll der Verbrauch von Öl und Erdgas gesenkt werden: vor allem mit zusätzlichen Anreizen für klimafreundliche Gebäude und innovative Technologien. Dazu stellt der Bund den Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden und Liegenschaften die nächsten 10 Jahre jährlich rund 200 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundes sollen nun die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Umsetzung festgelegt werden.
Mit einem neuen Impulsprogramm sollen ab dem 1. Januar 2025 die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich mit zusätzlichen Fördermassnahmen verstärkt werden. Besonders profitieren können Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Elektroheizungen sowie grösseren Öl- oder Gasheizungen. So ist etwa ein neues Förderprogramm für den Ersatz von Elektroheizungen geplant. Ebenso sollen die bestehenden Fördermassnahmen für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich verstärkt werden. Aber auch Effizienzmassnahmen zur Gesamtsanierung der Gebäudehülle sollen mit einem zusätzlichen Bonus attraktiver werden. Der Vollzug der neuen Fördermassnahmen soll über das bestehende Gebäudeprogramm durch die Kantone abgewickelt und eng mit den bereits bestehenden Fördermassnahmen im Gebäudebereich abgestimmt werden.
Die Ausrichtung des neuen Impulsprogramms im Gebäudebereich unterstützt die kantonalen energie- und klimapolitischen Ziele sinnvoll. Gerade bei grösseren Mehrparteiengebäuden verläuft der Ersatz durch klimafreundliche Heizsysteme noch zu zögerlich, hohe Energiekosten belasten Eigentümer- und Mieterschaft. Die vorgeschlagenen Massnahmen stärken die Stromversorgungssicherheit und ergänzen die kantonalen Förderprogramme in Bereichen, wo auch im Kanton Solothurn noch zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die geplanten Massnahmen und die wesentliche Ausgestaltung der im Klima- und Innovationsgesetz vorgesehenen Instrumente.