Der Bundesrat hat am 1. November 2023 beschlossen, den Status S für schutzsuchende Personen aus der Ukraine bis mindestens am 4. März 2025 nicht aufzuheben. Zudem hat er erstmals ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen. Der kurz- und mittelfristige Fokus liegt somit nicht mehr auf der Rückkehr der geflüchteten Personen, sondern auf deren wirtschaftlicher und sozialer Integration. Damit erhalten die betroffenen Personen, die Kantone und die Arbeitgeber mehr Klarheit und Planungssicherheit.
Derzeit liegt die Erwerbsquote bei Personen mit Status S in der ganzen Schweiz und auch im Kanton Solothurn bei rund 20 Prozent. Kanton, Gemeinden und Wirtschaftsverbände sind sich ihrer Aufgabe und Verantwortung bewusst. Damit die Erwerbsquote verdoppelt werden kann, haben sie gemeinsam einen Massnahmenplan entwickelt, der heute vom Regierungsrat verabschiedet wurde. Regierungsrätin Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern: «Die Wirtschaft braucht Arbeitskräfte und der Staat will weniger Sozialleistungen ausrichten. Dafür müssen wir Hand in Hand zusammenarbeiten.» Alle ausbildungs- und erwerbsfähigen Personen aus der Ukraine werden hierzu per sofort von ihrer Wohngemeinde eingeladen und zu einer (Berufs-)Ausbildung oder Erwerbstätigkeit motiviert. Mit jeder Person werden individuelle Wege in die Wirtschaft oder Bildung erarbeitet und die nächsten konkreten Schritte geplant. Wer Sozialhilfe bezieht, wird zu entsprechenden Integrationsmassnahmen verpflichtet. Dazu sagt Thomas Blum, Geschäftsführer Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG): «Es ist zentral und wir fordern, dass die Menschen aus der Ukraine arbeiten oder eine Lehre machen. Sie sind eine wichtige Ressource für unseren Arbeitsmarkt, auch wenn sie in Zukunft wieder in die Ukraine zurückkehren sollten.»
Als weitere Massnahme werden die Unternehmen im Kanton zur Anstellung von Personen mit Status S informiert und sensibilisiert. Thomas Jenni vom KMU- Gewerbeverband Kanton Solothurn verweist auf die Integrationsmöglichkeiten: «Viele junge Ukrainerinnen und Ukrainer sind schulgewohnt. Wir sollten auf dieses Arbeitskräftepotential nicht verzichten. Junge Erwachsene sollen zudem ermutigt werden, eine Berufslehre zu starten oder weiterführende Mittel- und Hochschulen zu besuchen.»
Für die verstärkte Integrationsförderung von Ukrainerinnen und Ukrainern braucht es kaum neue und zusätzliche Instrumente oder Angebote. Vielmehr geht es darum, dass alle Akteure ihre Bemühungen in den bestehenden Strukturen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) intensivieren und noch enger miteinander kooperieren. Geführt werden die Geschäfte der IIZ vom Departement des Innern. Es koordiniert das Zusammenspiel zwischen der Wirtschaft und den verschiedenen Integrationssystemen, die Personen in den Arbeitsmarkt vermitteln oder mit Bildungsmassnahmen die Grundlage dafür schaffen. Eine Vorgehensweise, die allen Personen mit Integrationsbedarf zugutekommt. Für die Intensivierung der Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote von Personen aus der Ukraine stehen dem Kanton Solothurn Bundesmittel zur Verfügung.