April 2024

Regierungsrat unterstützt neues Verwaltungsstrafrecht

  • 30.04.2024

Der Regierungsrat zeigt sich in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz mit der vorgeschlagenen Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht grundsätzlich einverstanden. Erweiterte Aufgabenzuweisungen von Verwaltungsbehörden des Bundes an die kantonalen Polizeikorps lehnt er jedoch ab.

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht steht seit 1975 in Kraft und regelt die Strafverfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen die Verwaltungsgesetze des Bundes (z.B. Mehrwertsteuergesetz oder Geldspielgesetz). Es bedarf nach Auffassung des Bundesrates einer Erneuerung. Eine umfassende Revision ist insbesondere im Rahmen der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung unterblieben, mit welcher das zuvor kantonal unterschiedliche Strafprozessrecht in der Schweiz vereinheitlicht wurde. Der Bundesrat hat deshalb eine Vorlage für die Totalrevision des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Für den Regierungsrat ist unbestritten, dass die im ordentlichen Strafrecht geltenden Grundsätze auch im Verwaltungsstrafrecht gelten müssen. Die vorgeschlagene Angleichung des Gesetzes an die Strafprozessordnung, soweit die Besonderheiten des Verwaltungsstrafrechts keine Abweichungen verlangten, sei somit sinnvoll.

Der Regierungsrat begrüsst auch, dass das Verwaltungsstrafrecht weiterhin in einem eigenen Gesetz geregelt und nicht ins Strafgesetzbuch sowie in die Strafprozessordnung integriert werden soll. In den letzten Jahren habe die Komplexität der vom Verwaltungsstrafrecht erfassten Tatbestände zugenommen. Gleiches gelte hinsichtlich des Spezialisierungsdrucks auf die rechtsanwendenden Behörden. Folgerichtig sei deshalb, dass weiterhin die mit der jeweiligen Materie am besten vertrauten Verwaltungsbehörden (statt die ordentlichen Strafverfolgungsbehörden) die Delikte untersuchen sollen.

Auch der Vorschlag des Bundesrates, dass die Anklage vor Gericht neu von der untersuchenden Verwaltungsbehörde des Bundes statt von der Bundesanwaltschaft bzw. den kantonalen Staatsanwaltschaften vertreten werden soll, wird vom Regierungsrat unterstützt. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit, dass die untersuchende Bundesbehörde rechtshilfeweise die kantonale Polizei zur Unterstützung beiziehen könne, was heute schon der Fall sei. Erweiterte Aufgabenzuweisungen von Verwaltungsbehörden des Bundes an die kantonalen Polizeikorps lehnt er jedoch ab. Dies vor dem Hintergrund, dass die bereits heute knappen Personalressourcen der Polizei Kanton Solothurn primär für die öffentliche Sicherheit im eigenen Kanton eingesetzt werden müssten.