April 2024

Vernehmlassung: Kantonales Fischereigesetz wird überarbeitet

  • 30.04.2024

Fischerinnen und Fischer sollen verpflichtet werden, Hegearbeiten zu leisten oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu entrichten. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Entwurf zur Teilrevision des Fischereigesetzes beschlossen und schickt die Vorlage bis Ende August in die öffentliche Vernehmlassung.

Hintergrund: Das kantonale Fischereigesetz regelt das Fischereiregal des Kantons sowie die nachhaltige, arten- und tierschutzgerechte Nutzung der Fisch- und Krebsbestände. Der Kantonsrat hat den Auftrag von David Gerke (Grüne, Biberist) «Einführung eines Hegebeitrages zur Förderung der Solothurner Fischerei; Anpassung des kantonalen Fischereigesetzes» am 14. September 2022 erheblich erklärt: Es sei die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit ein Hegebeitrag für Bezüger von Angelfischereipatenten eingeführt werden kann.

Hegearbeiten für die Artenvielfalt und für den Bestand

Mit der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes werden Bezüger und Bezügerinnen eines Jahrespatents verpflichtet, Hegearbeiten zu leisten. Als Hegearbeiten gelten Tätigkeiten, die die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume im Kanton Solothurn fördern. Dazu zählt zum Beispiel der händische Einbau von Totholzstrukturen in Fliessgewässer zugunsten der Gewässerökologie.

Fischerinnen und Fischer, die keine Hegearbeiten leisten, entrichten künftig eine Hegeersatzabgabe. Die erhobene Abgabe wird nach den Vorgaben des Kantons für Lebensraumaufwertungen und zur Förderung der Solothurner Fischerei eingesetzt.

Die Teilrevision des Fischereigesetzes ermöglicht künftig dem Kanton Solothurn zudem, temporär Fischerei- und Betretungsverbote anzuordnen. In Notsituationen wie beispielsweise bei Extremwetterereignissen oder bei Seuchenausbrüchen (z. B. Krebspest) sollen in betroffenen Gewässern Schutzmassnahmen zugunsten der Wasserlebewesen erlassen werden können – in Form von zeitlich und örtlich beschränkten Fischerei- und Betretungsverboten.

Die Neuerungen im Überblick

  • Einführung einer Hegeersatzabgabe: Fischer und Fischerinnen, die im Kanton Solothurn ein Jahrespatent erwerben, sollen künftig den Nachweis geleisteter Hegearbeiten erbringen. Wer keine Hegearbeit nachweisen kann, muss eine Hegeersatzabgabe entrichten.
  • Schaffung der Möglichkeit für den Erlass von örtlich und zeitlich beschränkten Fischerei- und Betretungsverboten in Notsituationen.

Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, das öffentliche Vernehmlassungsverfahren über diesen Gesetzesentwurf durchzuführen.

Weitere Informationen

Unterlagen zur Vernehmlassung Fischereigesetz