Der dringliche Auftrag der SVP-Fraktion fordert, dass der Regierungsrat die Aktionärsrechte gegenüber der Solothurner Spitäler AG (soH) ausübt und alle laufenden Zahlungen an den früheren CEO mit sofortiger Wirkung einzustellen sind. Auch sollen Massnahmen ergriffen werden, damit allfällige Rückforderungsansprüche nicht verjähren können. Weitere Zahlungen sollen nur mit Genehmigung des Kantonsrats getätigt werden können.
Der Regierungsrat nimmt in seiner Stellungnahme ausschliesslich eine aktienrechtliche Beurteilung vor und äussert sich inhaltlich nicht zu den Forderungen. Das hat innerhalb der Finanzkommission (FIKO) eine Diskussion ausgelöst. Ihr ist zwar klar, dass die Forderungen aus rechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden können und sie lehnt den SVP-Auftrag deshalb grossmehrheitlich ab. Trotzdem hätte sie erwartet, dass sich der Regierungsrat in seiner Stellungnahme in Bezug auf die Missstände bei der soH und den gestellten Forderungen der SVP-Fraktion klarer positioniert hätte. Es mache den Eindruck, dass der Regierungsrat nicht gewillt sei, zu handeln und Massnahmen zu ergreifen, damit solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden könnten. Dem widerspricht der Regierungsrat und verweist auf die Beantwortung der anderen Vorstösse zu diesem Thema. Immerhin rechnet ihm die FIKO an, dass er ein externes Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches die Basis für eine saubere Auslegeordnung liefern soll. Die Finanzkommission hat die Erwartung geäussert, dass sie zu gegebener Zeit über die Resultate informiert wird.