Staatsangestellte, die Pikettdienste leisten und auch während der Nacht, an Wochenenden sowie an Feiertagen arbeiten, erhalten eine Geldzulage. Dazu gehören auch rund 470 Korpsangehörige der Polizei Kanton Solothurn. Das im Dezember 2023 vom Kantonsrat beschlossene Globalbudget 2024-2026 «Polizei Kanton Solothurn» wurde aufgrund der damals geltenden niedrigeren Geldzulagen erstellt. Mit der Änderung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV), die der Regierungsrat am 2. April 2024 beschlossen hat, wurden die Zulagen rückwirkend per 1. Januar 2024 erhöht. Bei der Polizei führt diese Gesetzesänderung zu einer Erhöhung der Personalaufwands um 630'000 Franken pro Jahr bzw. um 1,9 Millionen Franken während der laufenden dreijährigen Globalbudgetperiode. Um diese Mehrkosten ausgleichen zu können, beantragt der Regierungsrat einen entsprechenden Zusatzkredit. Dieser ist erforderlich, damit die vom Kantonsrat beschlossenen Ziele und Leistungen der Kantonspolizei im definierten Umfang erreicht und erbracht werden können. Eine Reduktion der Schichtdienste und/oder Pikettdienste der Polizistinnen und Polizisten aus Kostengründen stünde im Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Zudem könnte damit die Sicherheit der Bevölkerung nicht im angezeigten Umfang gewährleistet werden.
August 2024
Zusatzkredit für Kantonspolizei zum Ausgleich erhöhter Geldzulagen
- 20.08.2024