Die Sprachkenntnisse von Kindern sind entscheidend für den Schulerfolg. Um die Chancengleichheit zu erhöhen, ist im Kanton Solothurn per 1. August 2024 die neue Regelung zur frühen Sprachförderung in Kraft getreten. Bei allen Kindern werden 18 Monate vor ihrem Kindergarteneintritt die deutschen Sprachkenntnisse erhoben. Kinder mit einem Förderbedarf können im Jahr vor dem Kindergarten an einem Sprachförderangebot (Kindertagesstätte oder Spielgruppe) teilnehmen. Für die Erhebung des Sprachstandes und die Bereitstellung geeigneter Angebote sind die Einwohnergemeinden zuständig.
Der Kanton beteiligt sich ab dem Jahr 2026 mit einem neuen Verfahren an den Kosten für die Qualitätsentwicklung in der frühen Sprachförderung. Das Amt für Gesellschaft und Soziales hat heute die entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Das Kostendach beträgt jährlich mindestens 50 Rappen pro Einwohner oder Einwohnerin des Kantons. Für das Jahr 2026, in welchem erstmals Beiträge ausbezahlt werden, beträgt das Kostendach 150’000 Franken. Mit der finanziellen Unterstützung verfolgt der Kanton vier Ziele: Er will die Durchführung der Sprachstanderhebung laufend optimieren, die Bedarfsgerechtigkeit und Zugänglichkeit der Angebote der frühen Sprachförderung stetig verbessern, die Qualität der Angebote der frühen Sprachförderung kontinuierlich fördern und die Vernetzung im Bereich der frühen Sprachförderung erhöhen.
Einwohnergemeinden, Anbietende von Sprachförderangeboten und andere Akteure mit Projekten und Massnahmen in diesen vier Bereichen können ab sofort kantonale Beiträge beantragen. Für eine Unterstützung im Jahr 2026 können bis am 30. April 2025 Gesuche unter so.ch/qualitaet-fsf eingereicht werden.
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