Dezember 2024

Justizkommission: Unterstützung für politische Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung

  • 10.12.2024

Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) unterstützt einen Volksauftrag, der die politischen Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung fordert. Sie folgt dem Vorschlag des Regierungsrats, der dabei mögliche Problembereiche berücksichtigen und klarer regeln will.

In der Schweiz ist die UNO-Behindertenrechtskonvention seit 15. Mai 2014 in Kraft. Sie verpflichtet dazu, Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Dies schliesst die umfassende Teilhabe am politischen Leben mit ein. Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen wählen dürfen und gewählt werden können. Ein Volksauftrag verlangt, dass der Kanton Solothurn Menschen mit einer geistigen Behinderung dieses Recht bereits heute gewährt und nicht auf die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch den Bund wartet. Zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit der Wahl- und Abstimmungsunterlagen kommt insbesondere die «leichte Sprache» in Betracht.

Die JUKO unterstützt dieses Anliegen. Sie teilt aber die Ansicht des Regierungsrats, dass auch mögliche Problembereiche, wie der Missbrauch von Stimm- und Wahlmaterial, berücksichtigt und klar geregelt werden. Auch ein geregeltes Verfahren zur Sistierung der Zustellung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen, etwa bei schweren kognitiven Beeinträchtigungen, ist zu berücksichtigen. Die JUKO unterstützt den Wortlaut des Regierungsrats grossmehrheitlich.

Keine Finanzierung der Informations-Plattform «smartvote» durch den Kanton Solothurn

Ein Auftrag verlangt, dass der Kanton Solothurn die Finanzierung der Informations-Plattform «smartvote» für alle Parteien im Hinblick auf die kantonalen Wahlen 2025 übernimmt. Dieses Ansinnen lehnt die JUKO grossmehrheitlich ab, hauptsächlich aufgrund der finanziellen Situation des Kantons.

Keine Standesinitiative zur sofortigen Einführung von systematischen Grenzkontrollen

Auch lehnt die JUKO die Forderung eines Auftrags ab, dass der Kanton Solothurn eine Standesinitiative einreichen soll, um die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen zu schaffen, damit raschmöglichst systematische Grenzkontrollen eingeführt werden. Der Hintergrund des Anliegens war die Wahrnehmung einer Zunahme von Vermögensdelikten. Die JUKO schliesst sich der Ansicht von Regierungsrat und Polizei an, dass in diesem Bereich der Schaden, der durch systematische Grenzkontrollen für die Wirtschaft und die Sicherheit resultieren würde, erheblich grösser wäre als ein möglicher Nutzen. Sie ist überzeugt, dass die Polizei alles in ihren Möglichkeiten Stehende unternimmt und über die richtigen Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität verfügt. Zudem hält die Justizkommission eine Standesinitiative für das ungeeignete Instrument, zumal die entsprechenden Anliegen bereits im Bundesparlament thematisiert sind.