Februar 2024

Amtsgerichtspräsidium soll in Teilzeit möglich sein

  • 06.02.2024

Die Justizkommission des Solothurner Kantonsrates unterstützt die Idee, dass Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten ihre Tätigkeit neu in Teilzeitpensen wahrnehmen können. Damit geht man einen Schritt weiter als der Vorschlag des Regierungsrats.

Die Justizkommission hat an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2024 die Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes beraten. Unter anderem soll damit auch ein Kantonsratsauftrag umgesetzt werden, der verlangt, dass Amtsgerichtspräsidenten und –präsidentinnen in einem Teilzeitpensum arbeiten können. Der Regierungsrat schlägt ein Mindestpensum von 60 Prozent vor. Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) ist grossmehrheitlich der Meinung, dass auch ein Teilzeitpensum von mindestens 50 Prozent möglich sein soll. Das erlaubt mehr Flexibilität bei den Teilzeitstellen.

Wer soll künftig den Staatschreiber oder die Staatsschreiberin anstellen?

Bis jetzt ist der Kantonsrat für die Wahl des Staatschreibers oder der Staatsschreiberin verantwortlich. Gemäss dem Grundsatz der Gewaltentrennung soll nun neu der Regierungsrat für die Anstellung des Staatschreibers oder der Staatsschreiberin zuständig sein. Das auch im Vergleich zu den beiden anderen Staatsgewalten, die ihren Stabschef oder ihre Stabschefin selber wählen. Die JUKO findet diese Änderung vernünftig und stimmt ihr grossmehrheitlich zu.

Wahlvorschlag für ein Mitglied am Steuergericht

Der Kantonsrat wählt in der März-Session ein Mitglied des Steuergerichts. Die Justizkommission unterbreitet dazu folgenden Zweiervorschlag:

• Daniel Laffer, Rechtsanwalt und Notar

• David Stämpfli, Rechtsanwalt und Notar