Februar 2024

Einbürgerung: Neu ist eine Vorregistrierung beim Zivilstandsamt nötig

  • 27.02.2024

Ab 1. Juli müssen sich ausländische Personen, die ein Einbürgerungsgesuch stellen wollen und noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz zu verzeichnen haben, vorab beim Zivilstandsamt melden. Entsprechend passt der Regierungsrat die Bürgerrechtsverordnung an die Zivilstandsverordnung des Bundes an.

Hintergrund: Personen, welche in der Schweiz ein Zivilstandsereignis wie Geburt, Heirat, Elternschaft oder Einbürgerung anmelden, werden in das schweizerische Zivilstandsregister Infostar aufgenommen. Für viele ausländische Personen erfolgte bisher die Aufnahme in das Zivilstandsregister erst mit dem entsprechenden Regierungsratsbeschluss, mit dem das Schweizer Bürgerrecht jeweils erteilt wird.

Per 1. Januar 2022 ist eine neue Bestimmung der Zivilstandsverordnung des Bundes in Kraft getreten: Neu können nicht nur erfolgte Zivilstandsereignisse in Infostar aufgenommen werden, sondern auch solche, die noch bevorstehen. Konkret bedeutet dies, dass sich Personen, welche ein Einbürgerungsgesuch stellen wollen, vorab beim Zivilstandsamt melden müssen, um eine Vorregistrierung zu veranlassen. Durch die Vorregistrierung beim Zivilstandsamt müssen dem Einbürgerungsgesuch somit nur noch ein Auszug aus dem Personenstandsregister und eine Kopie des Ausländerausweises beigelegt werden. Diese neue Bestimmung der Zivilstandsverordnung des Bundes erfordert eine Anpassung der kantonalen Bürgerrechtsverordnung. Die Änderung tritt per 1. Juli 2024 in Kraft.