Mit der Teilrevision soll primär die kommunale Integrationsförderung gesetzlich verankert werden. Ein weiteres Element der Vorlage ist die Entflechtung des staatlichen Integrationsauftrags mit den Aufgaben im Bereich Chancengleichheit und Religion. Zudem soll die Zusammenarbeit von Institutionen und Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung bereinigt werden. Gleichzeitig werden die Case-Management-Stelle sowie die Gemeindearbeitsämter, die es beide seit geraumer Zeit nicht mehr gibt, aus dem Gesetz gestrichen.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Gesetzesentwurf grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Explizit gewürdigt wurde die aktuelle Praxis in der Integrationsförderung, die sich in den Gemeinden weitgehend etabliert hat. Der Regierungsrat zeigt sich erfreut über das positive Vernehmlassungsergebnis. Es hat sich bewährt, die kantonale Umsetzung der nationalen Integrationspolitik mit den Einwohnergemeinden in einem gemeinsamen Prozess zu erarbeiten und sie praktisch zu erproben. Im Jahr 2017 wurde im Kanton Solothurn das Integrationsmodell «start.integration» eingeführt. Seither erfolgt die Integrationsförderung in den Gemeinden. Die Integration wird damit an die lokalen Bedürfnisse angepasst und dort umgesetzt, wo die ausländische Wohnbevölkerung lebt. Die Gemeinden bedienen neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer mit integrationsfördernden Informationen. Jene Personen, die über einen erhöhten Integrationsbedarf verfügen, erkennen die Gemeinden so frühzeitig. Für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit bei Aufbau und Entwicklung bedankt sich der Regierungsrat bei den verschiedenen Mitwirkenden der Einwohnergemeinden und des Einwohnergemeindeverbandes.
Wesentliche praktische Änderungen sind mit der Gesetzesrevision nicht verbunden. Die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden bleiben bestehen. Das Departement des Innern (DDI) betreibt weiterhin eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Integration und berät und unterstützt die Gemeinden. Auch die bereits bestehenden Anlauf- und Koordinationsstellen in den Bereichen Chancengleichheit und Religion führt das DDI weiter.