Mit dem «Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026 bis 2029» unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Zahlungsrahmen für die Ausgaben im Bereich Landwirtschaft für die Jahre 2026 bis 2029. Im Vergleich zum Rahmenkredit der Jahre 2022 bis 2025 will der Bundesrat die Mittel um insgesamt 2,5 Prozent reduzieren. Der Regierungsrat lehnt diese vom Bundesrat geplante Kürzung ab, da sie den steigenden Anforderungen an den Landwirtschafts- und Ernährungssektor nicht Rechnung trägt.
Einverstanden ist der Regierungsrat mit der vom Bund geplanten Erhöhung der Mittel für die weitere Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen (z.B. Wasserversorgungen). Diese Fördermittel für Investitionen in die Strukturen des Landwirtschafts- und Ernährungsbereichs sind entscheidend, um auch Solothurner Betrieben an weniger zentralen Standorten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. In seiner Antwort an das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF weist der Regierungsrat jedoch klar darauf hin, dass ein undifferenziertes Umlagern von Finanzmitteln von den Direktzahlungen hin zu den Produktionsgrundlagen vermieden werden muss. Wegfallende Direktzahlungen können nicht von jedem Betrieb ohne Weiteres kompensiert oder aufgefangen werden. Insbesondere in ländlicheren Gebieten können Einbussen bei der Urproduktion – und damit verbunden auch bei den Direktzahlungen – nur schwer mit alternativen Angeboten, zum Beispiel im Dienstleistungsbereich, kompensiert werden. Deshalb müssen regionale und betriebliche Unterschiede bei der Umlagerung von Finanzmitteln berücksichtigt werden. Es gilt insbesondere zu vermeiden, dass Erwerbsbetriebe, welche den Lebensunterhalt der Bewirtschaftenden sicherstellen, durch unspezifische, bundesfinanzbedingte Beitragsveränderungen ungleich stark betroffen werden.