Juli 2024

Jagdverordnung: Mehr Unterstützung vom Bund gefordert

  • 02.07.2024

Der Bundesrat schlägt diverse Änderungen für die Jagdverordnung vor. Der Regierungsrat begrüsst die meisten der geplanten Änderungen der Jagdverordnung in ihren Grundzügen. Beim Umgang mit bundesrechtlich geschützten Arten wie dem Biber wird jedoch mehr finanzielle Unterstützung gefordert.

Hintergrund: National- und Ständerat haben im Dezember 2022 beschlossen, das Jagdgesetz (Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel) zu ändern. Die geplanten Änderungen hat daraufhin der Bundesrat in einer Jagdverordnung konkretisiert. Darin enthalten sind unter anderem Bestimmungen über die Regulierung von Steinböcken und Wölfen. Vorgesehen sind aber auch Fördergelder zur Verhütung und Vergütung von Biberschäden sowie die Möglichkeit für eine Abschussbewilligung für einzelne besonders schadstiftende Biber durch die Kantone. Weiter ist ein Bundesinventar der Wildtierkorridore sowie Finanzhilfen für Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionalität dieser Korridore vorgesehen.

Der Regierungsrat begrüsst viele der vorgesehenen Anpassungen in ihren Grundzügen. In den Mittellandkantonen hat sich der Biber in den vergangenen Jahren ausgebreitet, und entsprechend haben Schäden in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies stellt die Grund- und Infrastrukturbesitzer sowie die zuständigen Ämter vor grosse Herausforderungen. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass sich der Bund analog zum Wolf auch beim Biber mit 80 Prozent (anstatt wie vorgesehen 50 Prozent) an den Kosten von Präventionsmassnahmen und Schäden der Kantone beteiligt.

Die Möglichkeit der Entnahme von Bibern, die erheblichen Schaden anrichten oder Infrastrukturanlagen von öffentlichem Interesse gefährden, wird grundsätzlich begrüsst. Der Vollzug über Einzelabschussbewilligungen ist jedoch mit hohem Verwaltungs- und Vollzugsaufwand verbunden. Zudem ist nach der Entnahme eines Einzeltieres die Wahrscheinlichkeit gross, dass das Revier rasch durch Artgenossen erneut besiedelt wird. Um das Zusammenleben von Biber und Mensch möglichst konfliktarm zu ermöglichen, ist nebst der Schadenverhütung und Vergütung die Möglichkeit einer Regulierung des Biberbestandes in besonders heiklen Perimetern im Rahmen einer nächsten Revision des Bundesjagdgesetzes anzustreben. Der Regierungsrat fordert vom Bund zudem finanzielle Beiträge an die Kantone für den grossen personellen Aufwand, der für das Management des geschützten Bibers anfällt.