Das kantonale Gesetz über das Staatspersonal, die dazugehörende Verordnung über das Personalrecht sowie der kantonale Gesamtarbeitsvertrag regeln auch die personalrechtlichen Rahmenbedingungen der Angestellten der Solothurner Spitäler AG (soH). Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorschriften ist der Verwaltungsrat der soH.
Aktuell bestehen Unklarheiten, ob die soH die personalrechtlichen Bestimmungen in der Vergangenheit eingehalten hat. Der Regierungsrat will hier Klarheit schaffen und allfällige Lehren für die Zukunft ziehen. Der Verwaltungsrat der soH wird beauftragt, bis Ende September 2024 in einem Bericht darzulegen, welche besonderen personalrechtlichen Ereignisse bestanden haben, ob die personalrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden und wie aktuell und künftig die Einhaltung der personalrechtlichen Vorschriften und die Transparenz gegenüber dem Regierungsrat, dem Parlament und der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Im Fokus stehen insbesondere Freistellungen, Kündigungen, Beendigungen im gegenseitigen Einvernehmen, Abgangsentschädigungen und Ausrichtungen von Funktionszulagen bei Kaderangehörigen in den vergangenen fünf Jahren.
Der Regierungsrat erwartet eine Bewertung dieser Fragestellungen durch eine unabhängige Expertenmeinung. Auf dieser Grundlage wird er Massnahmen prüfen und wo nötig beschliessen.