Hintergrund: Am 3. März 2024 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative für eine 13. AHV-Altersrente gutgeheissen. In zwei separaten Vorlagen sollen nun die Umsetzung einerseits und die Finanzierung andererseits geregelt werden.
In seiner Vernehmlassung an den Bund befürwortet der Regierungsrat unter den Umsetzungsvarianten das Modell einer Einmalzahlung der 13. AHV-Rente. Diese Zahlung soll zu Beginn des Auszahlungsmonats Dezember an lebende Altersrentnerinnen und -rentner erfolgen und einem Zwölftel des Betrags der im laufenden Kalenderjahr bezogenen Altersrenten entsprechen.
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente befürwortet der Regierungsrat eine Kombination von einer Erhöhung der Beitragssätze und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.