Juni 2024

Hundegesetz: Wenig Rückhalt für eine kantonale Hundesteuer

  • 18.06.2024

Die Erhebung einer kantonalen Hundesteuer wird mehrheitlich abgelehnt. Dies zeigt die Auswertung der Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Gebührentarifs. Die Steuerbefreiung von Assistenzhunden sowie die Änderung der Bewilligungspraxis von Listenhunden wird begrüsst. Der Regierungsrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen.

Hintergrund: Der Regierungsrat hat Mitte März den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und zur Änderung des Gebührentarifs (GT) in die Vernehmlassung geschickt. Eingegangen sind die Stellungnahmen von dreizehn Organisationen oder Personen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt die vorgeschlagene Neuschaffung der Hundesteuer auf Kantonsebene ab. Die Revierjagd Solothurn, die EVP sowie die Grünliberale Partei unterstützen eine Hundesteuer auf kantonaler Ebene.

Die vorgesehene Steuerbefreiung von Assistenzhunden wird von allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Eine Steuerbefreiung von Jagdhunden wird von der Revierjagd Solothurn gefordert, die Grünen sprechen sich für eine Befreiung von Herdenschutzhunden aus.

Mit den vorgesehenen Änderungen im Bereich der «Listenhunde» zeigen sich alle Vernehmlassungsteilnehmenden im Grundsatz einverstanden. Damit können in Zukunft nicht nur reinrassige Listenhunde bewilligt werden, sondern auch deren Kreuzungen. Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft, die Mitte, die SP, die Stadt Grenchen sowie die Grünen haben dazu aber gewisse Vorbehalte angebracht.

Der Regierungsrat hat heute das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, unter Berücksichtigung des Vernehmlassungsergebnisses, Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat auszuarbeiten.