Der Regierungsrat begrüsst eine dauerhafte Regelung der Finanzierung von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung in einem neuen Bundesgesetz. Jedoch lehnt er in seiner Vernehmlassungsantwort das Konzept der zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ab. Dieses sieht eine Betreuungszulage vor, welche rund 20 Prozent der Kosten von erwerbstätigen Erziehungsberechtigten für die institutionelle Kinderbetreuung von Kindern bis zum siebten Geburtstag decken würden. Diese würden primär über die Arbeitgebenden (und unter Umständen über die Arbeitnehmenden) finanziert. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass dem Bund eine Mitverantwortung zukommt und er ebenfalls von einem guten Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung profitiert. Er fordert daher, dass der Bund sich finanziell an den Betreuungskosten der Erziehungsberechtigen beteiligt. Zudem soll auch die familienexterne Betreuung von Kindern über sieben Jahren mitfinanziert werden. Die Familien sind auch nach dem siebten Geburtstag ihres Kindes auf entsprechende Angebote angewiesen.
Eigene kantonale Vorlage mit Unterstützungsbeiträgen
Im Kanton Solothurn hat der Regierungsrat am 13. März 2024 eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung deutlich ausgebaut werden soll. Er will damit die Familien finanziell entlasten, die Attraktivität des Kantons und der Solothurner Gemeinden stärken und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken. Parteien, Gemeinden, Verbände, Institutionen und weitere Interessierte können noch bis zum 12. Juni 2024 ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen einreichen (Unterlagen unter: so.ch/vernehmlassungen).