Hintergrund: Das bestehende Energiegesetz des Kantons Solothurn bietet nach über 30 Jahren keine ausreichende Grundlage mehr, um den zahlreichen Veränderungen in der Energie- und Klimapolitik wirksam begegnen zu können. Auf dieser Basis wurde in einem breiten Dialog unter Einbezug von Interessensgruppen, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes erarbeitet.
Das neue überarbeitete Gesetz unterstützt eine umwelt- und klimaschonende Energienutzung und fokussiert dabei auf Anreize, Förderung und Stärkung der Eigenverantwortung. Zusätzliche Fördermassnahmen machen energiesparende Gebäudesanierungen attraktiver und unterstützen die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Die in der Vorlage erarbeiteten Massnahmen stossen bei der kantonsrätlichen Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) grundsätzlich auf Zustimmung. Zum Bereich Eigenstromerzeugung bei Neubauten ist die Kommission der Meinung, dass eine Eigenstromerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangt werden kann: wenn die Bauherrschaft aufzeigen kann, dass diese technisch nicht möglich ist, öffentlich-rechtlichen
Vorschriften widerspricht, oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist, namentlich die notwendigen Investitionen in die Anlage und die dazugehörigen Installationen sich während der Lebensdauer nicht amortisieren lassen. Die UMBAWIKO hat dazu einen entsprechenden Antrag formuliert.
Im Bereich Energieplanung verlangt die Kommission eine Stärkung der Position der Gemeinden. Die Anliegen der betroffenen Gemeinden bei den im Richtplan festgesetzten Eignungsgebieten für Wind- und Solaranlagen müssen zwingend mitberücksichtigt werden. Der Kanton soll jedoch die zuständige Planungs- bzw. Baubewilligungsbehörde bleiben.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Juni-Session über die Vorlage entscheiden.