Das kantonale Hundegesetz wird einer Teilrevision unterzogen. Der Regierungsrat hat den Entwurf beschlossen und bis 13. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Auslöser für die Teilrevision sind unter anderem zwei Vorstösse aus dem kantonalen Parlament: zwei Aufträge von Kantonsrätin Nadine Vögeli (SP, Hägendorf) wurde dem Regierungsrat überwiesen, ein dritter Auftrag von Freddy Kreuchi (FDP.Die Liberalen, Balsthal) wurde wieder zurückgezogen. Ein weiterer Grund für die Teilrevision ist ein Urteil des Solothurner Steuergerichts.
Ziel des revidierten Hundegesetzes ist es, die Beurteilungskriterien für sogenannte Listenhunde den aktuellen Hunderassenprofilen anzupassen. Zusätzlich soll der Prozess für Besitzerinnen und Besitzer von Listenhunden, die in den Kanton ziehen, vereinfacht werden. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz sollen zukünftig nicht nur Blindenhunde, sondern alle Assistenzhunde, die von der Sozialversicherung unterstützt werden, von der Hundesteuer befreit werden. Die bisherige Kontrollzeichengebühr soll auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden, ohne finanzielle Auswirkungen auf Hundehalterinnen und Hundehalter oder Gemeinden. Die Einnahmen aus der Abgabe werden für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Hunden im Bereich Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit eingesetzt.
Weitere Informationen
Unterlagen zur Teilrevision Hundegesetz: so.ch/regierung/vernehmlassungen/