Hintergrund: Eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen fordert die Unverjährbarkeit für lebenslange Strafen. Entsprechend hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates die Vernehmlassung zur Umsetzung des Anliegens eröffnet. Sie schlägt dabei vor, sowohl die Verfolgung von Mord (Art. 112 StGB) als auch die dafür ausgesprochenen Strafen für unverjährbar zu erklären. Die entsprechenden Verjährungsfristen betragen heute 30 Jahre.
Der Regierungsrat anerkennt zwar, dass an der Aufklärung eines Kapitalverbrechens wie Mord ein grosses öffentliches Interesse besteht. Er befürchtet jedoch, dass mit der Unverjährbarkeit zu hohe Erwartungen verbunden sein könnten. Die Erhebung von Beweisen werde schwieriger, je länger die Tat zurückliege. Mit einer Verbesserung der Aufklärungsquote wäre auch bei Unverjährbarkeit von Mord kaum zu rechnen. Die Folgen für die Opferangehörigen würden von enttäuschten Erwartungen bis hin zur erneuten Traumatisierung reichen.