Die Einfuhr von Hundewelpen soll auf ein Mindestalter von 15 Wochen heraufgesetzt werden, da Welpen in diesem Alter etwas widerstandsfähiger sind und die Ansteckungsgefahr für Krankheiten geringer ist. Allerdings weist der Regierungsrat, der im Übrigen materiell mit der Anpassung der rechtlichen Grundlagen einverstanden ist, diesen Passus zur Neuformulierung zurück. Der Vollzug wird in dieser Form zu aufwändig.
Andere Praktiken wie das Kürzen von Lämmerschwänzen oder Kürzen von Schnäbeln oder Zehensporn bei Geflügel soll ebenfalls verboten werden. Des Weiteren steht in Aussicht, die Zucht und Haltung von Versuchstieren zu verbessern. Damit soll das Tierwohl ebenfalls verbessert werden. Auch soll die Ausbildung im Tierschutzbereich optimiert werden wie die Zulassung von Online-Ausbildungen.