Mai 2024

Verordnungen zum Stromgesetz: Keine Zeit zu verlieren

  • 21.05.2024

Der Bund will bei der Umsetzung des Stromgesetzes keine Zeit verlieren und schickt die Verordnungen vorbereitend in die Vernehmlassung. Sollte das Stimmvolk am 9. Juni 2024 dem Stromgesetz zustimmen, kann es bereits per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Regierungsrat unterstützt das Vorgehen im Grundsatz, sieht aber noch Verbesserungspotenzial beim Bodenschutz.

Hintergrund: Am 9. Juni 2024 wird die Schweiz über das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abstimmen. Mit dem Stromgesetz soll der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien in der Schweiz beschleunigt werden, ohne dabei die Interessen von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu vernachlässigen. Damit eine sichere, erneuerbare und bezahlbare Stromversorgung erhalten bleibt, ist es wichtig, den Ausbau erneuerbarer Energien an geeigneten Standorten in beschleunigter Weise voranzubringen. Mit Blick auf künftige Herausforderungen ist eine zeitgemässe Stromversorgung unerlässlich, um die Energieunabhängigkeit der Schweiz zu stärken und die gemeinsamen klimapolitischen Ziele zu erreichen.

Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass der Bund mit den nötigen Verordnungsänderungen nicht zuwartet und trotz der bevorstehenden Volksabstimmung am 1. Januar 2025 als Inkraftsetzungstermin festhält; auch wenn die Gefahr besteht, dass das Stromgesetz am 9. Juni 2024 vom Stimmvolk abgelehnt wird und die betroffenen Verordnungsbestimmungen hinfällig werden.

Damit wird nicht nur zu einer nachhaltigen Nutzung des Raums beigetragen, sondern auch die Rolle der kantonalen Richtplanung bei der vorausschauenden Planung gestärkt und die Landschaft ausserhalb der Eignungsgebiete bestmöglich geschont. Anpassungsbedarf sieht der Regierungsrat bei der Festlegung von geeigneten Gebieten. Im Vordergrund stehen Vorhaben, um den Boden optimal zu schonen und Bodeneingriffe in jenen Gebieten ohne unterirdische Infrastruktur zu beschränken.