November 2024

«Pelz-Initiative»: Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag

  • 18.11.2024

Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes (indirekter Gegenvorschlag) will der Bund wichtige Anliegen der sogenannten «Pelz-Initiative» aufnehmen, ohne internationales Handelsrecht zu verletzen. Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zu.

Hintergrund: Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» fordert ein Einfuhrverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung nicht dem schweizerischen Recht entspricht. Die Initiative ist letzten Februar mit 113'000 Unterschriften zustandegekommen. Der Bundesrat stellt der Initiative eine Änderung des Tierschutzgesetzes gegenüber (indirekter Gegenvorschlag). Für die Definition von «tierquälerisch» orientiert sich die Gesetzesänderung nicht am Schweizer Recht, sondern an den Leitprinzipien für den Bereich Tierwohl, so wie sie von der Weltorganisation für Tiergesundheit (World Organisation for Animal Health WOAH) definiert werden. Konkret sieht der Vorschlag unter anderem ein Importverbot von Pelzen und Pelzprodukten aus Fallenjagd sowie Käfighaltung mit Gitterböden vor.

In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Diese sichert zumindest einen minimalen Tierschutzstandard bei importierten Pelzprodukten.

Der Vollzug der Gesetzesänderung soll bei den Kantonen liegen. Der Kanton Solothurn aber sieht beim Vollzug durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit eine grössere Effizienz. Denn die Deklarationspflichten für Pelze und Pelzprodukte werden bereits jetzt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vollzogen.