Hintergrund: In der Schweiz sind alle kantonalen Strassenverkehrsämter (im Kanton Solothurn ist die Motorfahrzeugkontrolle zuständig) am Vollzug der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) beteiligt. Für diese Aufgabe werden die Strassenverkehrsämter vom Bund entschädigt. Nun werden die technischen Geräte und die strassenseitige Infrastruktur bis Ende 2024 erneuert. Gleichzeitig werden die Lösungen im europäischen Mautverkehr aufeinander abgestimmt und technologisch geöffnet.
Durch die neuen technischen Lösungen werden diverse Aufgaben für die Strassenverkehrsämter weniger zeitintensiv, andere fallen ganz weg. Aus diesem Grund wurde die Entschädigung für die kantonalen Strassenverkehrsämter ab 2026 vom Bund neu festgelegt und tiefer festgesetzt. Die neuen Entschädigungsansätze wurden vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) ausgearbeitet und berücksichtigen die Anliegen der Kantone.
Der Regierungsrat nimmt die neu vereinbarten Entschädigungszahlungen für die LSVA zur Kenntnis.