September 2024

Der Regierungsrat stützt die Stärkung der höheren Berufsbildung

  • 17.09.2024

Der Bund will die höhere Berufsbildung stärken und plant daher umfassende Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV). Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Änderungen.

Hintergrund: Seitdem das Berufsbildungsgesetz im Jahr 2004 in Kraft getreten ist, gehört die höhere Berufsbildung zusammen mit den Hochschulen zur Tertiärstufe des Bildungssystems. Sie umfasst die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Mit der höheren Berufsbildung verfügt die Schweiz über ein einmaliges Instrument der beruflichen Weiterqualifizierung auf Tertiärstufe.

Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung zielt auf vier Bereiche ab. Neu sollen ergänzend zu den bisherigen Abschlussbezeichnungen die Titelzusätze «Professional Bachelor» für eidgenössische Fachausweise sowie Diplome der Höheren Fachschulen und «Professional Master» für eidgenössische Diplome eingeführt werden. Dadurch soll die Sichtbarkeit, Bekanntheit und Verständlichkeit aller Abschlüsse der höheren Berufsbildung erhöht werden.

Zudem dürfen neu nur noch höhere Fachschulen, welche eidgenössisch anerkannte HF-Bildungsgänge anbieten, den Titel «Höhere Fachschule» verwenden. Eine weitere Änderung erfährt die Prüfungssprache. Um vergleichbare Voraussetzungen innerhalb des Tertiärbereichs zu schaffen, können Bildungsinstitutionen eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen in Englisch durchführen. Zudem schlägt der Bund vor, dass für Nachdiplomstudien (NDS HF) keine Anerkennungsverfahren mehr notwendig sind und dadurch die höheren Fachschulen ihr Angebot flexibler gestalten können.

Der Solothurner Regierungsrat begrüsst die geplanten Änderungen.