Um Tierseuchen effizient zu überwachen, zu verhindern und zu bekämpfen, unterhält der Kanton Solothurn eine Tierseuchenkasse. Diese wird als Spezialfinanzierung ausserhalb der kantonalen Verwaltungsrechnung geführt. Mit den geleisteten Beiträgen von Tierhalterinnen und Tierhaltern, des Kantons und der Gemeinden werden entsprechende Massnahmen gegen Tierseuchen finanziert.
Während der Beitrag der öffentlichen Hand sich jeweils nach dem ausgewiesenen Aufwand des Vorjahres richtet, bezahlen Tierhalterinnen und Tierhalter einen fixen Betrag pro Grossvieheinheit (GVE). Damit die Finanzierung der Massnahmen auch künftig gesichert ist, soll der Beitrag angepasst werden; und zwar von heute 10 Franken pro GVE auf neu 12 Franken. Der Mindestbetrag pro Tierhaltung soll unverändert bei 40 Franken liegen. Die Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Tierhalterbeiträge für die kantonale Tierseuchenkasse hat der Regierungsrat heute beschlossen. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2010.