März 2025

Keine Steuervorteile von Alleinstehenden gegenüber Eheleuten

  • 03.03.2025

Die Finanzkommission lehnt den Volksauftrag «Steuerliche Entlastung der Alleinstehenden und Verwitweten mit kleinem und mittlerem Einkommen» ab, weil er den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.

Der Volksauftrag «Steuerliche Entlastung der Alleinstehenden und Verwitweten mit kleinem und mittlerem Einkommen» verlangt, die übermässige steuerliche Mehrbelastung von Alleinstehenden und Verwitweten mit kleinem und mittlerem Einkommen gegenüber den Verheirateten angemessen zu beseitigen. Dabei lässt er aber ausser Acht, dass die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen muss. So dient das Einkommen von Verheirateten üblicherweise zur Deckung des Lebensunterhaltes von zwei Personen, während dies bei Alleinstehenden nicht der Fall ist. Die Frage der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird vom Vorstoss komplett ausgeklammert.

Die Finanzkommission (FIKO) befürwortet grundsätzlich die Entlastung von tiefen und mittleren Einkommen. Eine solche ist mit dem Gegenvorschlag zur Initiative «Jetz si mir draa» auch bereits erfolgt. Im vorliegenden Fall waren sich die Mitglieder der FIKO aber einig, dass das Anliegen nicht umsetzbar ist, weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt wird. Zudem sollen einzelne Steueranliegen nur im Rahmen einer Gesamtstrategie geprüft werden.