Hintergrund: Das Stromnetz ist das Rückgrat der Schweizer Energieversorgung. Zwischenzeitlich ist es allerdings in die Jahre gekommen und der Sanierungsbedarf ist dementsprechend gross. Zudem muss das Stromnetz für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele an unzähligen Stellen verstärkt und angepasst werden. Die dazu nötigen Bewilligungsverfahren sind je nach Projektumfang anspruchsvoll und können durchaus mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Um die Plangenehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, befinden sich mit der laufenden Revision des Elektrizitätsgesetzes bereits verschiedene Massnahmen auf dem richtigen Weg (Netzexpress).
Parallel dazu sollen nun mit einer Verordnungsrevision weitere Massnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus umgesetzt werden. So sollen das anspruchsvolle Sachplanverfahren für grosse Übertragungsleitungen im Ablauf gestrafft und bestehende Synergien innerhalb der Bundesverwaltung besser genutzt werden. Mit einer weiteren Massnahme soll der Eins-zu-Eins-Ersatz von Strommasten jeweils von der Plangenehmigungspflicht ausgenommen werden können, wenn dabei keine Auswirkungen auf Raum und Umwelt bestehen oder andere Interessen berührt werden. Damit sollen Stromwirtschaft und betroffene Stellen von unnötigen Verfahren für geringfügige Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten entlastet werden.
Der Regierungsrat unterstützt die geplanten Verordnungsänderungen, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Es ist sinnvoll, die bestehenden Synergien stärker zu nutzen und die Erfahrungen aus der Praxis der vergangenen Jahre in die Verfahren aufzunehmen. Lange Verfahren oder Verfahren ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn erschweren nicht nur den dringlichen Ausbau und die Integration neuer erneuerbarer Produktionsanlagen. Sie beeinträchtigen auch die Instandhaltung und Modernisierung bestehender Anlagen und behindern so die Sicherstellung einer technisch stabilen und zuverlässigen Stromversorgung.