September 2025

Voranschlag 2026 im Minus – Massnahmenplan bleibt richtungsweisend

  • 25.09.2025

Der Kanton Solothurn rechnet im Voranschlag 2026 mit einem Aufwandüberschuss von 100,5 Millionen Franken. Die finanzielle Handlungsfähigkeit ist nach wie vor gewährleistet. Dennoch bleibt der Massnahmenplan als finanzielle Orientierung weiterhin zentral.

Mit dem vorliegenden Entwurf zum Voranschlag 2026 wird ein Aufwandüberschuss von 100,5 Mio. Franken erwartet. Dies entspricht einer Verschlechterung von 91,3 Mio. Franken gegenüber der Rechnung 2024 und 98,1 Mio. Franken gegenüber dem Semesterbericht 2025.

Für 2026 werden Nettoinvestitionen in der Höhe von 110,6 Mio. Franken budgetiert. Das sind 47,4 Mio. Franken mehr als in der Rechnung 2024 und 32,5 Mio. Franken mehr als im Semesterbericht 2025 prognostiziert.

Der Bruttoaufwandüberschuss (Cashloss) beträgt 5,1 Mio. Franken und verschlechtert sich im Vergleich zum Voranschlag 2025 um 8,5 Mio. Franken (Voranschlag 2025: Cashflow von 3,4 Mio. Franken). Ein Cashloss bedeutet, dass die laufenden Ausgaben – im Gegensatz zu einem Cashflow – nicht aus den laufenden Erträgen finanziert werden können.

Der Selbstfinanzierungsgrad sinkt im Vergleich zum Vorjahresbudget und liegt mit –5 Prozent wieder im negativen Bereich (Voranschlag 2025: 4 Prozent). Die Nettoverschuldung steigt infolge des Finanzierungsfehlbetrages von 115,7 Mio. Franken weiter an.

Vorgaben der Finanzkommission

Mit dem Voranschlag 2026 hat sich vor den Sommerferien auch die Finanzkommission befasst – auf Basis des Geschäftsberichts 2024 und des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2026–2029. Vor diesem Hintergrund hat die Finanzkommission dem Regierungsrat mitgeteilt, dass sie für 2026 einen ausgeglichenen operativen Cashflow erwartet. Zudem soll die Pro-Kopf-Verschuldung 4'000 Franken nicht überschreiten, und die Steuern sollen nicht erhöht werden.

Entwicklung der Finanzlage

Die Nettoverschuldung des Kantons Solothurn belief sich per Ende 2024 auf 978,1 Mio. Franken. Sie resultiert in erster Linie aus der Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse. Mit dem Legislaturplan 2021–2025 hatte sich der Regierungsrat unter anderem das Ziel gesetzt, die Pro-Kopf-Verschuldung mittelfristig bis ins Jahr 2030 auf unter 4'000 Franken zu reduzieren. Mit dem vorliegenden Voranschlagsentwurf wird mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3'951 Franken per Ende 2026 dieses Ziel eingehalten. Damit werden sowohl das Legislaturziel als auch die Vorgaben der Finanzkommission für den Voranschlag 2026 eingehalten.

Der Ausblick bis ins Finanzplanjahr 2029 zeigt jedoch: Steigenden Kosten in nahezu allen Aufgabenbereichen des Kantons sowie ein weiterhin hoher Bedarf an Investitionen stellen den Kanton vor grosse Herausforderungen. So sind – über den weiterhin anleitenden Massnahmenplan hinaus – ein umsichtiger Umgang und eine strikte Ausgabendisziplin im Blick zu behalten. Damit bleibt auch die finanzielle Handlungsfähigkeit mittel- bis langfristig gewahrt.