Medienmitteilung

Anpassungen bei der individuellen Prämienverbilligung

  • 27.05.2025

Die Umsetzung des Massnahmenplans 2024 zieht eine Anpassung bei der individuellen Prämienverbilligung nach sich. Das Sparpotenzial für den Kanton wird auf rund 6 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2024 den Massnahmenplan 2024 verabschiedet. Das Departement des Innern (DDI) trägt mit rund 15 Millionen Franken pro Jahr einen wesentlichen Teil zur Stabilisierung des Finanzhaushalts bei. Eine dieser Massnahmen betrifft die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Heute erhalten Beziehende von wirtschaftlicher Sozialhilfe die effektive Prämie der Grundversicherung bis maximal die kantonale Durchschnittsprämie verbilligt. Dadurch gehen rund ein Fünftel der ausbezahlten IPV-Beiträge an diese Personengruppe.

Im Rahmen des Massnahmenplans 2024 hat der Regierungsrat beschlossen, dass sozialhilferechtlich unterstützten Personen künftig noch maximal die kantonale Richtprämie vergütet wird. Dies entspricht der kantonalen Durchschnittsprämie der Grundversicherung minus 10 Prozent. Die dadurch entstehende Differenz ist über die wirtschaftliche Sozialhilfe zu finanzieren. Damit bleibt die finanzielle Unterstützung für Sozialhilfebeziehende im gleichen Rahmen wie bisher. Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der Sozialverordnung verabschiedet. Die individuelle Prämienverbilligung für alle weiteren Personengruppen ist nicht von dieser Vorlage betroffen.

Das Sparpotenzial für den Kanton wird auf rund 6 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Die Einsparungen sollen zur Dämpfung der erwarteten Mehrkosten des indirekten Gegenvorschlags zur abgelehnten Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verwendet werden. Mit dem Gegenvorschlag werden die Kantone verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten.

Die neuen Regelungen treten per 1. September 2025 in Kraft. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2025 wird nach dem bisherigen System abgewickelt. Die Prämienverbilligung für Personen, welche wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, läuft erstmals für das Jahr 2026 nach den geänderten Bestimmungen.